Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erklärt
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet die rechtliche Grundlage für die Gestaltung der Arbeitszeit in Deutschland. Es schützt Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung und regelt wichtige Aspekte wie Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Nachtarbeit.
Geltungsbereich des Gesetzes
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt sind. Ausgenommen sind leitende Angestellte, Chefärzte, Leiter öffentlicher Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im liturgischen Bereich der Kirchen.
Maximale Arbeitszeit
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) ergibt sich eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Mit der Verlängerungsmöglichkeit sind kurzfristig bis zu 60 Stunden möglich.
Überstunden und Mehrarbeit
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Gesamtarbeitszeit, nicht die Überstunden direkt. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.
Wichtig: Arbeitgeber sind verpflichtet, die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Mit TimeTrack dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit lückenlos.
Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen für Branchen, in denen Arbeit auch an diesen Tagen notwendig ist, etwa im Gesundheitswesen, bei Rettungsdiensten, in der Gastronomie oder bei Medienunternehmen.
Für Sonntagsarbeit müssen Arbeitnehmer einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen erhalten. Für Feiertagsarbeit muss der Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen gewährt werden.
Nachtarbeit
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst. Nachtarbeitnehmer haben besondere Rechte:
- •Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen
- •Anspruch auf angemessene Zuschläge oder bezahlte freie Tage
- •Auf Verlangen Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen
Arbeitszeiterfassung
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer und der Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften.
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